Kalverdonk

Worum geht es?

Das Kalverdonk-Gebiet liegt im Osten Osteraths entlang der Trasse der U76/ K-Bahn.  Im Norden grenzt es an die Strümper Straße und zieht sich in Richtung Süden entlang des Kalverdonkswegs bis zur Autobahn 57.  Im Südwesten reicht das Gebiet bis zum Wienenweg bzw. Winklerweg, im Süden bis zum Ivangsweg. Geplant ist ein Neubaugebiet im Osten Osteraths mit bis zu 700 Wohneinheiten auf einer bis zu 37 Hektar großen Fläche.

Heute besteht das Gebiet überwiegend aus fruchtbaren Ackerböden und die Wegeverbindungen werden gerne genutzt, um z.B. zur Schule oder zur Arbeit zu radeln, zu joggen oder im Grünen spazieren zu gehen. Außerdem leisten die offenen Böden einen wichtigen Klima-Ausgleich für die angrenzenden Wohngebieten und bis ins Osterather Zentrum hinein. Auf den Freiflächen versickert viel Regenwasser und dort entsteht die im Sommerhalbjahr wichtige Kaltluft.

Was bisher geschah

Im Herbst 2018 wurde ein Kooperativer Wettbewerb für die Planung eines 35 Hektar großen neuen Wohngebiets in Zusammenarbeit mit NRW Urban beschlossen. Bei der Planung sollen Bürger*innen frühzeitig und umfangreich eingebunden werden.

Im Herbst 2022 startete ein städtebaulicher Wettbewerb für ein nun 37 Hektar großes Gebiet, das über einen Zeitraum von etwa 20 Jahren abschnittsweise entwickelt werden kann. In einer ersten Runde wurden ein Konzept und Ideen für das Gesamtgebiet gesucht und in einem zweiten Schritt dann die konkrete Planung für den ersten Bauabschnitt von rund 13 Hektar Größe.

Den Planern wurde ausdrücklich aufgegeben, die im Stadtteil bestehenden Sorgen ernst zu nehmen, die u.a. der zusätzlichen Verkehrsbelastung und dem Verlust der wertvollen Acker- und Naturflächen und des dörflichen Charmes gelten.

Im Herbst 2023 kürte das Preisgericht zwei Zweitplatzierte. Beide Büros überarbeiten derzeit ihre konkrete Planung für den ersten Bauabschnitt, bevor die Entscheidung für einen der beiden Pläne vom Stadtrat getroffen wird.

Wir sprachen uns ausdrücklich für den Plan „CarLos“ der Bürogemeinschaft ISR GmbH/ MOLA GmbH / Mobilwerk GmbH aus. Er wurde auch vom Preisgericht besonders hoch bewertet hinsichtlich seiner städtebaulichen Qualitäten.

Dieser Plan verzichtet weitgehend auf eine Bebauung jenseits der K-Bahn-Trasse und versiegelt auch im übrigen Gebiet weniger Fläche.
Er erhält mehr vom vorhandenen wertvollen Grünbestand und auch von den bestehenden Gebäudestrukturen und dem dörflichen Charakter. Er geht zudem sensibler mit dem Bereich um den Nibbelsweg um, der allgemein als besonders schützenwert erachtet wird.
Diese Planung überzeugte uns deutlich mehr, auch im Hinblick auf die zukunftsweisenden Aufgaben einer weniger vom Auto dominierten, klimaresilienteren und naturnäheren Gestaltung eines Wohnquartiers.

Im Dezember 2023 wurde der Bürgermeister von Bürger*innen darum gebeten, die Aktualisierungen der beiden noch im Rennen befindlichen Pläne auch der Öffentlichkeit vorzustellen und ihr Meinungsbild einzuholen.  Wir befürworteten eine Einbindung der Bürger*innen auch zu diesem Zeitpunkt.
Herr Bommers stellte ein Einbeziehen der Öffentlichkeit aber erst für den Zeitpunkt in Aussicht, wenn die Endfassung beider Pläne der Politik zur Entscheidung vorliegt.

Aktuelle Situation

Die Bürogemeinschaft Schaller Architekten Stadtplaner (bestehend aus Büro Schaller Architekten Stadtplaner BDA, Stefan Schmitz BDA Architekten und Stadtplaner, urbanegestalt PartGmbB und Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH) hat sich mit ihrem Entwurf und Angebot bei der finalen Abstimmung durchgesetzt.

Die Bürogemeinschaft Schaller übernimmt damit die weiteren Planungsschritte basierend auf ihrem Entwurf. Dazu gehören die im Wettbewerb festgelegten Planungsleistungen für folgende Bereiche:

  • Städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51 der AKBW (Honorarzone III)
  • Grünordnungsplan gemäß § 39 HOAI (Honorarzone III)
  • Freianlagen gemäß § 39 HOAI (Honorarzone IV)
  • Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI (Honorarzone IV)

Zusätzlich wurde die Bürogemeinschaft mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und der Anpassung des Flächennutzungsplans beauftragt. Diese Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit zwischen Schaller Architekten und Stefan Schmitz durchgeführt. Für den Grünordnungsplan und die Freianlagenplanung ist urbanegestalt PartGmbB zuständig, während die Verkehrsanlagen von Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH geplant werden. Die Vergabe der Entwässerungsplanung erfolgt in Kürze.

Unsere Position

Grundsätzlich sind wir dafür, weiteren Wohnraum zu schaffen, indem bereits versiegelte Flächen in den Ortsteilen besser ausgenutzt werden.  Ackerflächen und Grünräume im Außenbereich wollen wir möglichst erhalten.

Wir haben der Bebauung eines Teils dieses Gebiets im heutigen Außenbereich zugestimmt, da sich ein Teil dieses Gebiets im Eigentum der Stadt befindet und dadurch dort in absehbarer Zeit bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Durch die Nähe des Gebiets zur Ortsmitte, den Haltestellen der K-Bahn und zum Osterather Bahnhof ist man dort auch ohne Auto gut angebunden.
In Meerbusch herrscht derzeit ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Wohnungen sind schwer zu finden, insbesondere kleinere und auch zentrumsnahe und barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen, die ihr Einfamilienhaus gerne gegen eine kleinere Wohnstatt eintauschen würden.

Dabei setzen wir uns dafür ein, dass

  • das Gebiet nicht über die Gleise der K-Bahn in Richtung Autobahn hinausgehen wird,
  • das Ensemble aus alten Höfen, Bäumen und Hecken am Nibbelsweg erhalten bleibt,
  • möglichst viele der Hecken und Bäume als wichtige Naturräume erhalten werden,
  • möglichst wenig Fläche versiegelt wird, auch zugunsten einer hohen Aufenthaltsqualität und für Frischluftschneisen und Versickerungsflächen,
  • vor allem Mehrfamilienhäuser entstehen werden. Dadurch werden bezahlbarer Wohnraum und auch kleinere Wohneinheiten ermöglicht, was der erklärte Grund für das Neubaugebiet ist. Zudem wird durch Mehrfamilienhäuser weniger Fläche verbraucht, was mehr Raum für Grün- und Freiflächen und auch Begegnungsorte lässt.

Wir setzen uns zudem dafür ein, dass die Flächen im Eigentum der Stadt Meerbusch bleiben, z.B. durch ein Erbpacht-Modell oder die Kooperation mit einer Wohnbaugesellschaft.

Weitere Infos
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner