„Als Reaktion auf den Rückbau der Rechtsstaatlichkeit in Polen zwischen 2015 und 2023 setzte die Kommission zuerst den Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips ein und löste anschließend den Präventionsmechanismus aus. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus brachte die Kommission Polen wegen Probleme im Bereich der Rechtsstaatlichkeit fünfmal vor den Europäischen Gerichtshof und gewann dabei vier der Fälle. […] Die Kommission brachte auch Ungarn vor den Europäischen Gerichtshof, da dessen Gesetze die Werte der EU mit Blick auf die Rechte von LGBTIQ-Personen, die akademische Freiheit und die Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen verletzen.“
Lest mehr zu dem Thema unter: https://what-europe-does-for-me.europarl.europa.eu/de/focus/Z25
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