Haus Meer

Worum geht es?

Haus Meer wurde 1166 von Hildegunde Gräfin von Meer als Prämonstratenserinnen Kloster gegründet. Bis zur Auflösung 1802 war das Kloster 800 Jahre lang bestimmender Faktor am linken Niederrhein.

1804 ging es in den Besitz der Familie von der Leyen über, die 1960 Teile des Kloster- bzw. Schlossgrundstücks und den Park verkaufte. Danach wechselte das Gelände häufig den Besitzer und wurde bis heute zum Spekulationsobjekt.

1998 wurde das Grundstück als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch aufgenommen und 2004 als Gesamtdenkmal (Boden-, Bau- und Gartendenkmal) eingetragen.

Was bisher geschah?

  • 1994: Ein historisches Gelände, Haus Meer, wird in einer Zwangsversteigerung erworben, aber der Kauf ist von Undurchsichtigkeit und späteren rechtlichen Konsequenzen überschattet.
  • 2000: Der ehemalige Baudezernent Loskant wird wegen Bestechlichkeit, einschließlich Verwicklungen mit Haus Meer, zu einer Gesamtstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten sowie einer Geldstrafe von 640.000 DM verurteilt.
  • 2003: Als Reaktion auf öffentlichen Druck findet ein „Werkstattverfahren“ statt, das als Hoffnungsschimmer für die zukünftige Entwicklung des Gesamtdenkmals Haus Meer gesehen wird.
  • Juli 2003: Das Fachgutachten der FH Köln wird veröffentlicht.
  • Januar 2008: Bürgerinnen und Bürger versammeln sich unter dem Motto „Rettet Haus Meer“ in der Gaststätte Grotenburg, Büderich, um ihre Verbundenheit mit diesem kulturhistorischen Erbe zu bekunden.
  • November 2008: Ein Antrag fordert die Beteiligung der Stadt an einer gemeinnützigen GmbH für die Projektentwicklung von Haus Meer mit einem Betrag von 5000 € im Haushalt 2009.
  • Oktober 2010: Ein Antrag an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss betont die kulturhistorische Bedeutung von Haus Meer und fordert die Stadt Meerbusch auf, die Entwicklung des Geländes voranzutreiben.
  • Juni 2012: In einem offenen Brief äußert Jürgen Peters (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN – AK Haus Meer) schwere Bedenken hinsichtlich der Planung und Entwicklung von Haus Meer. Der Brief betont die Notwendigkeit, die Geschichte des Geländes unter Berücksichtigung seiner ökologischen und kulturhistorischen Werte zu respektieren.
  • August 2016: Peter Soliman erwirbt Haus Meer von Vorbesitzer Roland Agne. Der Geschäftsmann plant, mit verschiedenen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige und kulturhistorisch wertvolle Nutzung des Areals zu entwickeln. Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage äußert Zuversicht in Bezug auf eine positive Entwicklung und Zusammenarbeit.

Aktuelle Situation

Seit Jahren liegt das Grundstück von Haus Meer brach, die Denkmäler werden nur unzureichend erhalten und gepflegt.

Der jetzige Eigentümer Peter Soliman beabsichtigt, der Augustinum Gruppe ihre Planung einer Seniorenresidenz zu ermöglichen.  Diese Senioreneinrichtung soll aus neun Geschossen (zu Beginn sollten es sogar 13 Geschosse sein) und 250 Wohnungen auf dem Gelände bestehen.

Im Kontext einer Wohnraumbestandsanalyse, die einen Bedarf im mittleren und niedrigen Preissegment aufzeigt, erscheint die Ausrichtung auf eine gehobene Seniorenresidenz außerdem fragwürdig.

 

Unsere Position

Wir halten diese Planung für völlig überdimensioniert. Ein Hochhaus mit neun Geschossen empfinden wir auf dem Areal von Haus Meer als monströs. 250 Wohnungen, ein Theatersaal und ein Schwimmbad bedeuten einen übermäßigen Eingriff in die Natur und das Denkmal. Die notwendige Infrastruktur würde die Natur auf dem Gebiet von Haus Meer und der Altrheinschlinge schwer beeinträchtigen. Daher lehnen wir den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ab.

Darüber hinaus sehen wir die Notwendigkeit, die Frage der Parkplätze im öffentlichen Raum für ein privates Seniorenheim zu klären und zu rechtfertigen. Warum sollen BürgerInnen mittels Steuern private Parkplätze bei einer Luxusresidenz finanzieren?

Wir beantragen, dass die Verwaltung mit dem Eigentümer des Grundstücks Haus Meer in Verhandlung tritt. Das Ziel soll sein, das Grundstück käuflich zu erwerben oder langfristig zu pachten, um auf eine andere Art das Nutzungs- und Entwicklungsrecht für das Grundstück und die enthaltenen Denkmäler zu erhalten.
Wir halten diesen Schritt für unumgänglich, da der Erhalt der Denkmäler dringende Maßnahmen erfordert.

Anstatt weiter mit Investoren über unmögliche Lösungen zu diskutieren, sollte die Stadt selbst aktiv werden. Verwaltung, Politik und Vereine können gemeinsam das Grundstück kleinteilig und behutsam entwickeln und schrittweise ein sinnvolles Nutzungskonzept aufbauen. Dazu muss das Nutzungsrecht an dem Grundstück jedoch bei der Stadt liegen, entweder durch Kauf oder eine Langzeitpacht.

 

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