Bebauungsplan Meerbusch-Nierst: Schutz zur Pflege von Natur und Landschaft 27. Januar 202331. Januar 2023 Nicht wenig kontrovers diskutiert wird seit längerem ein Bauprojekt auf einem Gebiet in Meerbusch-Nierst an den Straßen „Am Oberen Feld“, „Stratumer Straße“, „Kulenweg“ und „Adolf-Rütten-Weg“ (Nachzulesen unter ?4: https://ratsinfo.meerbusch.de/sessionnetmeebi/si0057.asp?__ksinr=3614 ). Um diesen dringend benötigten Wohnraum zu realisieren, setzt sich der Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 2.02.2023 erneut mit den Vorschlägen des Immobilieninvestors auseinander und bespricht weitere Punkte des Bebauungplans. Neben anderen wichtigen Aspekten, dürfen aus Sicht der Grünen auch die klimarelevanten Aspekte der Bauplanung nicht fehlen, weshalb die Grünen für die kommende Ausschusssitzung folgende Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (§9Abs. 1 Nr. 20 BauGB) für das Projekt beantragt haben: 1.1. Für Pflanzungen von Gehölzen im öffentlichen Raum und in den Gärten sind in Mitteleuropa heimische Gehölze oder Obstgehölze zu verwenden. 1.2. Außenbeleuchtung an Gebäuden und Freiflächen (z.B. Wege, Parkplätze) ist energiesparend, blend- und streulichtarm sowie arten- und insektenfreundlich zu gestalten. Sie darf nicht über den Bestimmungsbereich bzw. die Nutzfläche hinaus strahlen und ist zur Erfüllung dieser Aufgaben nach dem aktuellen Stand der Technik auszustatten. Es wird empfohlen, Steuerungsgeräte wie Schalter, Zeitschaltuhren, Dämmerungsschalter, Bewegungsmelder oder ?smarte? Steuerung einzusetzen. Begründung Heute weist das Gebiet einen hohen ökologischen Wert auf, u.a. durch die Lage im Außenbereich, der Nähe zum Rheindeich, dem alten Baum- und Strauchbestand und der Tierhaltung. Von einem Vorkommen diverser geschützter und auch streng geschützter Tierarten im Gebieten muss daher ausgegangen werden. Zudem weist das Kataster die angrenzenden Obstwiesen am Nierster Ortsrand als schutzwürdiges Biotop aus (BK-4606-0017) aus und als Lebensraum für viele gefährdete und schutzbedürftige Tierarten, insbesondere für Höhlenbrüter. Die vorgesehene Festsetzung der Anlage einer breiten Hecke aus heimischen Gehölzen im Gebiet begrüßen wir. Das Kriterium ?in Mitteleuropa heimische Gehölze oder Obstgehölze? bietet auch den Gartenbesitzern zur Gestaltung ihrer Gärten ein breites Spektrum an geeigneten und attraktiven Gehölzen, das auch trockenheitsverträgliche Arten umfasst und auf das die heimischen Tierarten spezialisiert und zu einem großen Teil auch angewiesen sind. Mehr als 60% aller Lebewesen sind nachtaktiv und werden durch Beleuchtung in ihren nächtlichen Aktivitäten gestört. Zur Eindämmung von Lichtverschmutzung sollte, insbesondere in sensiblen Bereichen, auf möglichst naturverträgliche Beleuchtung geachtet werden. Gestalterisch bieten laut des Informationsdienst Umweltrecht e.V. insbesondere die Bauleitplanung oder immissions- und naturschutzrechtliche Auflagen bei der Erteilung von Baugenehmigungen Möglichkeiten, Art und Ausmaß der Lichtimmissionen zu steuern. (https://idur.de/wp-content/uploads/2021/12/IDUR-Sonderdruck-Lichtverschmutzung-12.2021.pdf)