B-Plan Nr. 309 ? Langst-Kierst Antrag: Ausschuss Planung und Liegenschaften am 28. März 2019 28. März 201914. September 2019 An den Vorsitzendendes Ausschusses für Planung undLiegenschaften Werner DamblonRatsbüroStadt Meerbusch 40667 Meerbusch Meerbusch, 26.1.2019 Ausschuss Planung und Liegenschaften am 28. März 2019Antrag: B-Plan Nr. 309 – Langst-Kierst Sehr geehrter Herr Damblon, Bündnis 90/DIE GR?NEN stellen für die Sitzung des APL am 28.3.2019 nachfolgenden Antrag und bitten um entsprechende Berücksichtigung auf der Tagesordnung. Der Ausschuss beschließt: 1. Der Satzungsbeschluss zur Aufstellung eines B-Plans für Lnagst-Kierst in den bereits dargestellten Grenzen wird weiterverfolgt. 2. Es sollen dabei aber folgende Abweichungen/Ziele beschlossen werden. a. Für das Denkmal Haus Kierst sowie für die gegenüberliegende Kirche werden die Baufenster nicht nur für die äußeren Kanten – wie dargestellt – sondern auch für die Innenbereiche festgelegt. Daraus ergibt sich, dass für die Denkmäler abgesehen vom Bestand, keine erweiternden baulichenMaßnahmen vorzusehen sind. Dies soll dem konsequenteren Erhalt der Denkmäler dienen. neu b. Ziel des Bebauungsplans 309 ist der Erhalt des dörflichen Charakters. Wir halten deshalb die Festsetzung ?Dorfgebiet? für angemessen. c. Nutzungsgrenzen,die derzeit gewerblich genutzten Bereiche am Rande des Dorfgeb Nutzungsgrenzen grün dargestellt. Diese sollen eine Umwidmung in Wohnbebauung ausschließen. d. Für den B-Plans 309 sind im Bereich des festzulegenden Dorfgebiets (innerhalb der grünen Nutzungsgrenzen) weitere baulichen Entwicklungen zu ermöglichen, z.B. am östlichen Abschnitt der Schützenstraße (Baulücke).Für das Gebiet sind die max. Gebäudehöhen so festzusetzen, wie sich dies aus dem Bestand des dörflichen Charakters ergibt. Gründe: Der Planungsausschuss ist sich einig, dass der dörfliche Charakter von Langst-Kiest erhalten und die Entwicklungen geregelt werden soll. Jürgen Peters / Joachim Quass Text als PDF Download