Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Thema Fluglärm

Bündnis 90/DIE GR?NEN
FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH

Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch
An den Vorsitzenden des Bau- und Umwelt-Ausschusses
Herrn Leo Jürgens Stadt Meerbusch
40667 Meerbusch-Büderich

Meerbusch, 28.10.2018

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 7.11.2018
Top 2 ? Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Thema Fluglärm

Sehr geehrter Herr Jürgens,

zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 7.11.2018 beantragen Bündnis 90 / DIE GR?NEN in Ergänzung zu

Top 2 ? Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Thema Fluglärm:

  Der Bürgerantrag wird in der von den Bürgerinnen und Bürgern des Wohngebietes Lank eingereichten Formulierung zur Abstimmung gestellt.

Gründe:
Die Beschlussvorlagen der Verwaltung sehen keine Abstimmung über den eingereichten Bürgerantrag vor. Unabhängig davon, ob unsere Fraktion dem inhaltlich folgen würde oder nicht, halten wir diese Vorgehensweise rechtlich für fragwürdig, bzw. für unzulässig.

Die in der Alternative dargestellte Beschlussfassung greift auch nicht die Bürgeranregung vom 30.8.2017 auf. So umfasst die Bürgeranregung u.a. die Prüfung der Fluglärmbelastungen. Dies wird verwaltungsseitig nicht mehr zur Abstimmung gestellt, obwohl der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2017 dies grundsätzlich positiv betrachtet hat.

Damit werden Bürgeranregungen dem Ausschuss, entsprechend der Bewertungen der Verwaltung gar nicht, nur anteilig oder textlich modifiziert zur Beratung und Beschlussfassung angeboten.

Das entspricht nicht der Intention der Gemeindeordnung.

Jürgen Peters Bündnis 90 / DIE GR?NEN

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