Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Thema Fluglärm 12. November 201812. November 2018 Bündnis 90/DIE GR?NEN FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch An den Vorsitzenden des Bau- und Umwelt-Ausschusses Herrn Leo Jürgens Stadt Meerbusch 40667 Meerbusch-Büderich Meerbusch, 28.10.2018 Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 7.11.2018 Top 2 ? Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Thema Fluglärm Sehr geehrter Herr Jürgens, zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 7.11.2018 beantragen Bündnis 90 / DIE GR?NEN in Ergänzung zu Top 2 ? Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Thema Fluglärm: Der Bürgerantrag wird in der von den Bürgerinnen und Bürgern des Wohngebietes Lank eingereichten Formulierung zur Abstimmung gestellt. Gründe: Die Beschlussvorlagen der Verwaltung sehen keine Abstimmung über den eingereichten Bürgerantrag vor. Unabhängig davon, ob unsere Fraktion dem inhaltlich folgen würde oder nicht, halten wir diese Vorgehensweise rechtlich für fragwürdig, bzw. für unzulässig. Die in der Alternative dargestellte Beschlussfassung greift auch nicht die Bürgeranregung vom 30.8.2017 auf. So umfasst die Bürgeranregung u.a. die Prüfung der Fluglärmbelastungen. Dies wird verwaltungsseitig nicht mehr zur Abstimmung gestellt, obwohl der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2017 dies grundsätzlich positiv betrachtet hat. Damit werden Bürgeranregungen dem Ausschuss, entsprechend der Bewertungen der Verwaltung gar nicht, nur anteilig oder textlich modifiziert zur Beratung und Beschlussfassung angeboten. Das entspricht nicht der Intention der Gemeindeordnung. Jürgen Peters Bündnis 90 / DIE GR?NEN