Antrag APWL: städt. Punktwerttabellen

1. Vergabe von Grundstücken nach städtischer Punktwerttabelle

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Veräußerung von städtischen Grundstücken geltende Punktwerttabelle um die Berücksichtigung energetischer Aspekte für Gebäudeplanungen zu ergänzen.

Es soll ein weiterer und zwar hoher Punktwert aufgenommen werden, wenn das Haus im Passiv-hausstandard, entsprechend der Grundlagen für städtische Gebäude, geplant wird oder über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende andere energiesparende Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert eine rechtsverbindliche Regelung mit eventueller Zahlungsverpflichtung zu erarbeiten, für den Fall, dass die zugesicherten Standards nicht eingehalten werden.

2. ?kologische Steuerung durch Gestaltung von Grundstückspreisen

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Preisgestaltung städtischer Grundstücke soll in Zukunft unter Berücksichtigung der klimaschädlichen Auswirkungen eines Objektes vorgenommen werden.

Bündnis 90/DIE GR?NEN Meerbusch schlagen vor:

a. Auf Grundstücke einen Zuschlag von 10 ?? je m² vorzunehmen, wenn sich der Energiestandard auf die Voraussetzungen des geltenden Bebauungsgesetzes beschränkt.
b. Für Käufer, deren Objekt im Passivhausstandard (entsprechend der städtischen Grundlagen) gebaut wird oder in deren Objekt über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende andere energiesparende Maßnahmen umgesetzt werden, wird ein Abschlag von 10 ?? je m² eingeräumt.

Der Förderbetrag und der Zuschlag sollen begrenzt werden
?? für Einzelgrundstücke auf max. 4.000 ??
?? für Geschosswohnungsbau
die Verwaltung wird um einen Vorschlag gebeten
?? für Gewerbefläche
die Verwaltung wird um einen Vorschlag gebeten

Die Förderung soll nach Abschluss der Baumaßnahme und einem Nachweis des Standards vorge-nommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in den städtischen Kaufverträgen entsprechende rechtsverbindliche Regelungen einzuarbeiten.

Gründe:
Der Antrag wurde bereits in den Haushaltsberatungen 2007 behandelt und von der CDU wegen Beratungsbedarf zurückgestellt. Nachdem nun der Rat der Stadt Meerbusch im April 2007 ein umfassendes Klimakonzept verabschiedet und damit dokumentiert hat, dass unsere Kommune aktiv an der Verwirklichung der Klimaschutzziele mitwirken möchte, sehen wir gute Voraussetzungen, diesen Anspruch auf freiwilliger Basis auf den zukünftigen nicht städtischen Gebäudebestand zu erweitern. Es soll ein erhöhter Anreiz für Bauwillige geschaffen werden, sich umfassender mit energiesparenden Standards zu beschäftigen und in einem begrenzten Rahmen für den Fall einer Umsetzung zu profitieren. Dabei ist uns bewusst, dass Neuregelungen im Bundesbaugesetz bereits jetzt verbesserte Gebäudestandards festlegen. Wir halten diese aber für deutlich optimierbar.

In der Sitzung des Planungsausschusses am 5. Dezember 2006 wurde von der Technischen Beigeordneten der Stadt Willich, Frau Stall, dargelegt, dass grundsätzliche Steuerungsmöglichkeiten durch die Gestaltung von Grundstückspreisen bestehen. Da der Vorgehensweise in Willich von der Kommunalaufsicht zu-gestimmt wurde, dürfen wir von der Zulässigkeit der Willicher Bewertung ausgehen. Bündnis 90/DIE GR?NEN schlagen vor, die Regelung zur Preisgestaltung städtischer Grundstücke zunächst bis Juli 2009 zu befristen, um die sich hieraus ergebenden Einnahmeentwicklungen zu überprüfen.
Bündnis 90/DIE GR?NEN gehen davon aus, dass mit diesem Gestaltungsrahmen jede/r KäuferIn zur
?berprüfung der eigenen Planung angeregt und ein deutlicher Impuls für eine klimaschonende innovative Energietechnik gegeben wird.

Wir gehen davon aus, dass sich durch dieses Angebot eine leicht verringerte Einnahme bei Grundstücksveräußerungen ergibt. Anderseits erwarten wir aber einen weiteren Imagegewinn, indem wir unsere Klimabeschlüsse weiter entwickeln.

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