KOALITIONSVERTRAG ENTT?USCHEND F?R FLUGL?RMBETROFFENE 20. Juni 201720. Juni 2017 ?Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW ist enttäuschend für Fluglärmbetroffene. Wirksamer Lärmschutz wird im Vertrag nicht angestrebt und wirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Dort, wo der Fluglärmschutz von der Koalition angesprochen wird, sind die Handlungsmöglichkeiten des Landes auch noch beschränkt. So obliegt die Festlegung der Höhe und der Spreizung der lärmabhängigen Start- und Landeentgelte in erster Linie den Flughäfen in Verhandlungen mit den Fluggesellschaften. Auch die Durchsetzung lärmmindernder Flug- verfahren fällt nicht in die Kompetenz des Landes. Die lange Dauer der heutigen Genehmigungsverfahren ist vor allem der geringen Transparenz der Planungsverfahren, der mangelnden Beteiligung der Betroffenen bis hin zu deren Täuschung geschuldet und mündet deswegen oft in Gerichtsverfahren. Reine Beschleunigungsverfahren, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht, bringen ohne Beseitigung dieser Ursachen nichts, verschärfen möglicherweise sogar die Konflikte und erreichen damit das Gegenteil. Eine Regelung, dass Umweltgutachten nicht nur fünf Jahre, sondern für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gültig sein sollen, untergräbt außerdem den Grundsatz, dass in eine vernünftige Abwägung auch neue Umwelterkenntnisse gehören. In entscheidenden landespolitischen Fragen bleiben CDU und FDP hingegen eine Position schuldig, so zum Beispiel bei der beantragten Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf und beim nächtlichen Passagierflugverbot am Flughafen Köln/Bonn. Unklar bleibt auch, ob die Landesregierung die Linie von SPD und Grünen zur baldigen Schließung des Flughafens Essen/Mülheim weiter verfolgt. CDU und FDP versäumen auch ein Bekenntnis zu einem neuen NRW-Luftverkehrskonzept, obwohl sie in den letzten Jahren die Vorgängerregierung regelmäßig wegen einer fehlenden ?berarbeitung der letzten NRW-Luftverkehrskonzeption aus dem Jahr 2000 kritisiert haben. Stattdessen weist der Vertrag auf ein Papier des Bundesverkehrsministers hin, der daran gescheitert ist, ein mit den anderen Ministerien abgestimmtes Luftverkehrskonzept der Bundesregierung zu erstellen. Beschrieben werden dort vorwiegend Förderungsmaßnahmen der Luftverkehrswirtschaft – nahezu völlig ausgeblendet ist der Umweltschutz. Umweltpolitisch kontraproduktiv ist auch die geforderte Abschaffung der Luftverkehrssteuer. Diese Steuer sorgt für einen wichtigen Beitrag gegen die steuerliche Privilegierung des Flugverkehrs, der von Mineralöl- und ?kosteuer befreit ist.? AUSZ?GE AUS DEM KOALITIONSVERTRAG VON CDU UND FDP NRW – AUSSAGEN MIT BEZUG ZUM LUFTVERKEHR Seite 32/33: Zur Modernisierungs- und Investitionsbeschleunigung werden unter anderem folgende Maßnahmen beitragen: · Der Landesentwicklungsplan wird wachstumsfreundlicher gestaltet. · Das Baurecht wird vereinfacht und Genehmigungsverfahren beschleunigt. [??] Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen werden wir bei geeigneten Verfahren Genehmigungsfiktionen einführen. Die Planungs- und Genehmigungskapazitäten werden wir durch Aufgabenverschiebungen in der Landesverwaltung von Kontrolle hin zu Genehmigung ausbauen. Bei der Anwendung und Umsetzung des Planungs- und Genehmigungsrechts des Bundes werden wir die jeweils einfachste bundesweite Praxis anwenden und damit Verfahren beschleunigen. Außerdem werden wir zur Vermeidung unnötiger Verfahrensfehler Beteiligungs- und Verbandsklagerechte mit dem Bundesrecht und dem europäischen Recht harmonisieren. Seite 33: Wir prüfen das Beteiligungsportfolio des Landes auf Privatisierungsmöglichkeiten. (Anmerkung: Das Land NRW hält 30,94 Prozent am Flughafen Köln/Bonn und ein Drittel der Anteile des Flughafens Essen/Mülheim) Seite 35: Wir werden die Unterscheidung in Landes- und Regionalbedeutsamkeit von Flughäfen und Häfen im LEP aufheben, um allen Standorten die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Seite 48: Die herausragende Bedeutung einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur für den Wohlstand unseres Landes werden wir verstärkt in das öffentliche Bewusstsein rücken und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Dadurch wollen wir die notwendige Akzeptanz von Verkehrs- und Bauprojekten vor Ort erhöhen und die Planungsprozesse beschleunigen. Das im vergangenen Jahr gestartete ?Bündnis für Infrastruktur? werden wir zu einem ?Bündnis für Mobilität? fortentwickeln, das von der gesamten Landesregierung getragen wird und konkrete Projekte voranbringen soll. BESCHLEUNIGUNG DER GENEHMIGUNGSVERFAHREN Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Bundesland mit den schnellsten Planungs- und Genehmigungsverfahren machen. Dazu werden wir alle Möglichkeiten nutzen, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu verschlanken. Zum Vorbild nehmen wir uns die deutlich schnelleren Verfahren in den Niederlanden. Vor allem für Brückenersatzbauwerke am gleichen Standort brauchen wir ein vereinfachtes und beschleunigtes Planungsrecht. Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz, die Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen Projekten zu verkürzen, werden wir nutzen. Um die Effizienz bei Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, werden wir unter anderem prüfen, die Zuständigkeit in einer Genehmigungsbehörde zu bündeln. Für Planfeststellungsverfahren werden wir ein Controlling mit festen und transparent gemachten Zielvereinbarungen zwischen Verkehrsministerium und Planungsstelle etablieren. Das zeitraubende Zusammenwirken mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen werden wir optimieren. Verfahrensbeschleunigungen wollen wir auch dadurch erzielen, dass Umweltgutachten nicht nur fünf Jahre, sondern für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gültig sind. Seite 54: LUFTVERKEHR Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Nordrhein-Westfalen im Fracht- und Passagierverkehr werden wir das vorliegende Luftverkehrskonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur prüfen, bewerten und Schlussfolgerungen für eine aktive Luftverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen daraus ableiten. Wir bekennen uns zur dezentralen Flughafeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen und wollen die Anbindung der Flughäfen via Schiene und Straße verbessern. Um die bestehenden Nachteile für die nordrhein-westfälische Luftverkehrswirtschaft im Wettbewerb mit den Flughäfen im benachbarten europäischen Ausland zu beseitigen, werden wir auf Bundesebene die Initiative zur Abschaffung der Luftverkehrssteuer ergreifen. Zur Verbesserung des Lärmschutzes werden wir insbesondere darauf hinwirken, dass der rechtliche Rahmen für die Spreizung lärmabhängiger Start- und Landeentgelte ausgeschöpft wird. Bei Flughäfen und Flugsicherung werden wir Maßnahmen zur Umsetzung von lärmmindernden Betriebs- und Flugverfahren anstoßen. LANDESENTWICKLUNGSPLAN Die im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen enthaltene willkürliche Unterscheidung zwischen regional- und landesbedeutsamen Flughäfen und Häfen werden wir aufheben. Den Vorrang des Bestands vor dem Neubau bei Verkehrsinfrastrukturen werden wir weiterentwickeln. Alle Verkehrsträger müssen nicht nur in einem guten Zustand erhalten, sondern je nach ihrem Bedarf auch ausgebaut werden können. Seite 84: Luftschadstoffemissionen und Lärmbelastungen gehen oft miteinander einher. Mehr als eine Million Menschen in Nordrhein-Westfalen sind von beträchtlichen Lärmbelastungen anhaltend betroffen. Das unterstreicht die Notwendigkeit integrierter Ansätze für urbane Umweltqualität. Links: —— [1] mailto:Helmar.Pless@gruene-fraktion-essen.de [pdf-embedder url=“https://www.gruene-meerbusch.de/wp-content/uploads/2017/06/170620-BVF-PM-Koalitionsvertrag-CDU-FDP-NRW.pdf“ title=“170620 BVF-PM Koalitionsvertrag CDU FDP NRW“]oalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen erklärt HELMUT BREIDENBACH, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF):