Petrauschke muss RWE-Vergütungen abführen 12. September 2015 ?Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GR?NEN fordert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke auf, seine Vergütungen aus der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von RWE-Power in Höhe von ca. 120.000 ?? umgehend an die Kreiskasse abzuführen?, so Fraktionschef Erhard Demmer in einem politischen Statement. ?Meine Fraktion hat den Sachverhalt rechtlich überprüfen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: Herr Petrauschke ist zum Mitglied des Aufsichtsrates von RWE-Power allein aus seiner Eigenschaft als Landrat (und nicht als sachkundiger Privatmann) berufen worden. Folglich hat er die Vergütungen an die Kreiskasse abzuführen?, betont der Kreistagsabgeordnete der GR?NEN. Weitere kommunale Vertreter seien drei Bürgermeister aus dem Rheinischen Revier. Im Haupt-Aufsichtsrat von RWE ist nach Ansicht von Demmer die Konstellation identisch: ?Auf der kommunalen Seite allesamt Bürgermeister oder Landräte, also keine Privatpersonen?. Schließlich habe auch das ?Napp-Urteil? diese Argumentation bestätigt. Auch für den RWE-Beirat sei eine Abführungspflicht anzunehmen, meint Demmer, zumal RWE die Berufungspraxis im Nachhinein geändert habe. ?Herr Petrauschke wurde jedoch schon vorher in seiner Eigenschaft als Landrat in den Beirat berufen?, argumentiert der Fraktionsvorsitzende der GR?NEN, ?es geht hier um ca. 26.000 ???.