What Europe does for us: Bekämpfung krimineller Aktivitäten

„Für sicherheitsrelevante Angelegenheiten innerhalb ihrer Grenzen sind die Mitgliedstaaten weiterhin in erster Linie selbst zuständig. Die EU verfügt jedoch über eine Reihe von Instrumenten, mit denen sie gegen die Aktivitäten krimineller Gruppen vorgehen kann. Sie kann zum Beispiel Rechtsvorschriften zu Straftaten erlassen und unsere Regierungen dabei unterstützen, bestimmte Bereiche ihrer nationalen Kriminalpolitik aufeinander abzustimmen.“

Lest mehr zu dem Thema unter: https://what-europe-does-for-me.europarl.europa.eu/de/focus/Z28

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„Für sicherheitsrelevante Angelegenheiten innerhalb ihrer Grenzen sind die Mitgliedstaaten weiterhin in erster Linie selbst zuständig. Die EU verfügt jedoch über eine Reihe von Instrumenten, mit denen sie gegen die Aktivitäten krimineller Gruppen vorgehen kann. Sie kann zum Beispiel Rechtsvorschriften zu Straftaten erlassen und unsere Regierungen dabei unterstützen, bestimmte Bereiche ihrer nationalen Kriminalpolitik aufeinander abzustimmen.“

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