„Es hat sich ausgeschottert!“ – so formuliert es die Stadt Willich, um über das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz zu informieren, dass vorschreibt „[d]ie nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke als Grünflächen […] 1. wasseraufnahmefähig zu belassen, oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Schotterungen zur Gestaltung von Grünflächen sowie Kunstrasen stellen keine andere zulässige Verwendung dar.“ (§8 Landesbauordnung, siehe auch: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=39224&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=644723)
Wir möchten die Gelegenheit nutzen und zeigen, wie schön insektenfreundlich und artenreich die Meerbuscher Vorgärten schon längst sind. Darum schickt uns gerne bis zum 3. März – dem offiziellen Tag des Artenschutzes! – Fotos von euren Gärten, Balkonen, oder Vorgärten mit Stauden und Gräsern, die gerade in den Startlöchern stehen. Wir teilen die schönsten Einsendungen hier auf unserer Seite!
Gemeinsam können wir aktiv zum Schutz unserer Umwelt beitragen und die Artenvielfalt fördern. Jeder kleine Beitrag zählt!
Weitere Infos für ökologisches Gärtnern findet ihr unter anderen hier:
https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/tiere/insekten/index.html
https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide/insektenfreundlicher-garten/
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