Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 1.9.2020 Mittagsverpflegung für anspruchsberechtigte Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket 25. August 2020 Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch An die Bürgermeisterin Frau Mielke-Westerlage Stadt Meerbusch Ratsbüro 40667 Meerbusch-Büderich Meerbusch, 24.8.2020 Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 1.9.2020 Mittagsverpflegung für anspruchsberechtigte Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Sehr geehrte Frau Mielke-Westerlage, zur Sitzung des Rates der Stadt Meerbusch am 1.9.2020 bitten die GR?NEN folgenden Dringlichkeitsantrag zu beraten und zu beschließen: Antrag Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, die sofortige Umsetzung des Sozialschutzpaketes II in Bezug auf die Mittagsverpflegung für die anspruchsberechtigten Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Die Verwaltung wird aufgefordert, ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht nach den §§ 13 und 14 SGB I den Anspruchsberechtigten gegenüber nachzukommen. Weiterhin hat die Verwaltung darauf hinzuwirken, dass die Anspruchsberechtigten unverzüglich klare und sachdienliche Anträge stellen können (§ 16 SGB I Satz 1) und jeder Leistungsberechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält (§ 17 SGB I). Begründung Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab dem 16.03.2020 hatten Kinder keine Möglichkeit mehr an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilzunehmen. Familien, die zusätzlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Kita-und Schulschließungen betroffen sind leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Dies hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erkannt und gesetzlich geregelt, dass die Kosten für ein Schulmittagessen oder für die Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten bzw. in der Kindertagespflege auch im Rahmen des BuT-Paketes übernommen werden können, wenn dieses Mittagessen dezentral angeboten wird. Ziel ist es, die warme Mittagsverpflegung während der Corona-Pandemie weiter für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungspaket zu bezahlen. Insbesondere erfolgen mit dem Sozialschutz-Paket II u. a. ?nderungen des AsylbLG (Artikel 7), des BVG (Artikel 12), des SGB II (Artikel 13) sowie des SGB XII (Artikel 17). Diese ?nderungen sind nach Artikel 20 Absatz 1 am 29. Mai 2020 in Kraft getreten. Mit den ?nderungen dieser Gesetze soll u. a. sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Gleiches gilt für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug. Nach Inkrafttreten des Sozialschutz-Paketes II am 20.05.2020 (BR-DRS 245/20) hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) die Vorgaben zur Rechtsanwendung mit Erlass vom 28.05.2020 konkretisiert. Danach werden nicht nur die Kosten für das Mittagessen selbst übernommen, sondern auch für Aufwendungen, die sich aus anderweitigen Erbringungen ergeben. Auch Gutscheine für den Kauf von Lebensmittel können ausgegeben werden. Von Seiten der Kreisverwaltung wurde durch Rundverfügungen an alle Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss mit dem Betreff ?Mittagsverpflegung? auf diese Möglichkeiten hingewiesen und um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. (Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung RdVfG 12/20, 14/20, 17/20, 20/20, 26/20). Demnach haben nicht nur die Kinder, die tatsächlich an einer Mittagsverpflegung teilnehmen diesen Anspruch auf diese Leistungen, sondern alle anspruchsberechtigten Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaketes. Aufgrund dieser Grundlage bitten wir um sofortige Umsetzung des Gesetzes und rückwirkend die ?bernahme der Mittagsverpflegung in Form von Gutscheinen. In der Sozialhilfe gilt der Grundsatz ?gelebt ist gelebt? und rückwirkende Anträge sind in der Regel nicht möglich. Dieses trifft hier nicht zu, da die Gesetzliche Grundlage den Betroffenen nicht bekannt war. Dies ist ein Versäumnis der Verwaltung. Hinweise von Seiten unserer Fraktion blieben leider ohne Wirkung, woraus nun dieser Antrag resultiert. Jürgen Peters Bündnis 90 / DIE GR?NEN Text als PDF