Antrag APL ? 20.8.2020 ? ? B-Plan 315 Nierst ? Seniorengerechte Wohnungen 27. Juli 20202. August 2020 Bündnis 90/DIE GR?NEN FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch An den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Liegenschaften Werner Damblon Stadt Meerbusch Ratsbüro 40667 Meerbusch Meerbusch, 27.7.2020 Antrag APL – 20.8.2020 – – B-Plan 315 Nierst – Seniorengerechte Wohnungen Erhalt von Gehölzstrukturen/Bäumen – Beachtung diesbezüglicher Beschlüsse des APL Sehr geehrter Herr Damblon, die Fraktion Bündnis 90/DIE GR?NEN bittet, die Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 20.8.2020 um folgende Beratungs- und Beschlussvorschläge zu ergänzen: 1. Die Vorgehensweise zum B-Plan 315 verstößt gegen den Beschluss des APL vom 1.10.2019, in dem mit großer Mehrheit ein Wettbewerbsverfahren festgelegt wurde. Hierüber ist entsprechend zu beraten und zu beschließen. 2. Der APL beschließt, dass auf den städtischen Flächen des obigen Gebietes in Nierst anteilig kleinere, seniorengeeignete Wohnungen geschaffen werden. Dabei ist die Barrierefreiheit einzuhalten und ein Anteil der Wohnungen soll rollstuhlgerecht geplant werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, wie dort über einen Akteur das ?Wohnen mit Service? anteilig angeboten werden kann und dieses bei der Planung des Areals mit einzubeziehen. 4. Wertvolle Gehölzstrukturen/Bäume sind im B-Plan 315 zu integrieren, möglicherweise unter Anrechnung des städtischen Flächenanteils. Gründe: Die Grünen verweisen wir darauf, dass der Planungsausschuss am 1.10.2019 nach entsprechender Beratung für das Gebiet in Nierst beschlossen hat, ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Verwaltung hat dies auf Nachfrage zur Notwendigkeit für dieses eher überschaubare Planungsgebiet umfassend begründet. Die aktuelle Vorgehensweise widerspricht nach Auffassung der Grünen diesem Beschluss des APL vom 1.10.2019. Dabei verweisen wir darauf, dass die GR?NEN (wir hatten uns ohnehin enthalten) auf diesem Beschluss, ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen, nicht bestehen, allerdings durchaus darauf, dass Beschlusslagen einzuhalten oder mit Mehrheit zu korrigieren sind. Eine diesbezügliche Klärung ist vor der Festlegung des weiteren Verfahrens notwendig. Zum inhaltlichen Antragsteil ? Punkte 2 und 3: Der demographische Wandel bedingt zwingend, bei der Planung neuer Gebiete die Aspekte und Bedarfe einer zunehmend älteren Bevölkerung zu berücksichtigen. Da es in Meerbusch generell eine Bedarfsunterdeckung an kleineren, barrierefreien Wohnungen gibt, halten die Grünen es für notwendig, bei Konzepten für Neubaugebiete die speziellen Aspekte und Belange der älteren Bevölkerung zu berücksichtigen. Dabei ist es wichtig, den Betroffenen Wohnangebote in der ihnen vertrauten Umgebung zugänglich zu machen. So können die Menschen ihre sozialen Kontakte und Netzwerke, die teilweise seit Jahrzehnten bestehen, weiter nutzen und pflegen. Viele von ihnen sind nicht in der Lage, das vertraute Eigenheim oder Reihenhaus mit Garten zu erhalten und zu pflegen. Der Wunsch nach einer passenden, kleineren, altersgerechten Wohnform scheitert aber oft am Angebot vor Ort im Stadtteil. Dabei ist häufig auch das ?Wohnen mit Service? eine nachgefragte Variante. Langfristig muss die Zielsetzung sein, solch Wohnformen in allen Stadtteilen anzubieten. Die Grünen verweisen auf die diesbezüglichen Beschlüsse des Meerbuscher ?? Sozialausschusses am 18.9.2019 und des ?? Planungsausschusses am 28.11.2019. siehe Anlagen nachfolgend Anmerken möchten wir weiterhin, dass auf Anfrage der SPD in der Sitzung am 1.10.2019 zur Berücksichtigung von Wohnraum für Senior*innen, vom Technischen Beigeordneten, Herrn Assenmacher, darauf verwiesen wurde, dass dies im Wettbewerbsverfahren berücksichtigt werden könne. Jürgen Peters / Joachim Quass ANLAGEN: Im PDF Text als PDF