Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Tempo 30 12. November 20181. Oktober 2019 Bündnis 90/DIE GR?NEN FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch An den Vorsitzenden des Bau- und Umwelt-Ausschusses Herrn Leo Jürgens Stadt Meerbusch 40667 Meerbusch-Büderich Meerbusch, 28.10.2018 Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 7.11.2018 Top 4 ? Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Tempo 30 Sehr geehrter Herr Jürgens, zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 7.11.2018 beantragen Bündnis 90 / DIE GR?NEN in Ergänzung zu Top 4 ? Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Tempo 30 innerhalb der Ortschaften: Der Bürgerantrag wird in der vom BUND eingereichten Formulierung zur Abstimmung gestellt. Gründe: Die Beschlussvorlagen der Verwaltung sehen keine Abstimmung über den eingereichten Bürgerantrag vor. Es wird nur die Verwaltungsauffassung zur Abstimmung gestellt, nicht einmal eine Alternative angeboten. Aus vergangenen Abstimmungen wissen wir, dass weder die Verwaltung noch einige Fraktionen schlussfolgern, dass sich aus einer Ablehnung des Verwaltungsvorschlages (hier also dem Bürgerantrag nicht zu folgen) eine Zustimmung zum Bürgerantrag ergäbe. Das bedeutet in der Konsequenz, wie immer auch eine Abstimmung verläuft, sie kann nicht zu einer Zustimmung zum Bürgerantrag führen. Damit werden Bürgeranregungen dem Ausschuss entsprechend der Bewertungen der Verwaltung gar nicht, nur anteilig oder textlich modifiziert zur Beratung und Beschlussfassung angeboten. Das halten wir für unzulässig und intransparent. Es entspricht nicht der Intention der Gemeindeordnung. Jürgen Peters Bündnis 90 / DIE GR?NEN