Zuschussregelung ? Elektro-Lastenfahrräder Umsetzung des Beschlusses zum Haushalt 2018 vom 14.12.2017

Bündnis 90/DIE GR?NEN
FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH
Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch
An den
Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses
Leo Jürgens
Stadt Meerbusch
Ratsbüro
40667 Meerbusch-Büderich


Meerbusch, 28.8.2018
Zuschussregelung Elektro Lastenfahrräder Umsetzung des Beschlusses zum Haushalt 2018 vom 14.12.2017
Bau- und Umweltausschusses am 19.9.2018
Sehr geehrter Herr Jürgens,
die Fraktion Bündnis 90/DIE GR?NEN beantragt, das Thema ?Zuschussregelungen für Elektro-Lastenräder? in die Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses am 19.9.2018 aufzunehmen und folgenden Beschluss zur Abstimmung zu stellen:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt auf der Grundlage des Haushaltsbeschlusses des Rates der Stadt Meerbusch vom 14.12.2017:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zuschussregelung für Elektrolastenräder zu erarbeiten. Ziel soll sein, noch in 2018 Förderungen zu ermöglichen.
Die Grünen halten folgende Inhalte für sinnvoll:

  1. Die Bezuschussung von Elektrolastenrädern beträgt 1.500 ?? pro Antragsteller*in,
  2. max. jedoch 50% des Anschaffungswertes.
  3. Der Zuschuss ist auch für die Anschaffung gebrauchter Elektro-Lastenräder möglich.
  4. Ein Zuschuss könnte gehen an:
    a. Personen, Familien, Lebensgemeinschaften mit Kindern
    b. Meerbuscher Handwerksbetriebe
    c. Meerbuscher Vereine (mit Transportbedarf)
    d. ortsansässige Paketdienste mit Auslieferungen im Meerbuscher Stadtgebiet
  5. Der Zuschuss ist nur einmalig möglich, eine Mehrfachförderung ist auszuschließen.
  6. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  7. Voraussetzung ist, dass der / die Antragsteller*innen in Meerbusch wohnt, bzw. der Handwerksbetrieb in Meerbusch ansässig ist.
  8. Für die Antragstellung ist ein einfaches und schnelles Umsetzungsverfahren zu wählen, möglichst auch online.
  9. Der unmittelbare Weiterverkauf des geförderten Lastenfahrrads ist unzulässig. Im Bedarfsfall kann ein Eigentumsnachweis innerhalb von drei Jahren nach Kauf verlangt werden.
  10. Geförderte E-Lastenräder sind polizeilich zu registrieren.
  11. Die Lastenräder sind mit dem Symbol der Stadt Meerbusch und dem Hinweis auf den Zuschuss ?sponsored by Meerbusch?, ?Stadtwerke Meerbusch? oder ähnlich zu beschriften.
  12. Die Kampagne ist zu bewerben und auf den Zusammenhang mit dem Radwegekonzept hinzuweisen.
    Die Stadtwerke Meerbusch könnten gebeten werden, die Gesamtsumme im Haushalt 2018 (für 2018 15.000 ??) zu ergänzen, um die Förderungen von weiteren Lastenrädern zu ermöglichen. Die Stadtwerke Meerbusch verfügen über einen Kompensationsetat zum Ausgleich von CO²-Belastungen, der hierfür evtl. genutzt werden könnte.
    Gründe: Bündnis 90/DIE GR?NEN erwarten durch das beschlossene Radwegekonzept eine deutliche Verbesserung der Nahmobilität, eine Entlastung des Straßenraums und einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität. Aus dem obigen Angebot dürfte sich ein nachhaltiger Werbeeffekt ?pro Rad? ergeben.
    In anderen Ländern, siehe Niederlande, ist der Transport mit Lastenrädern Alltag im Stadtbild. Die Mobilitätsbedingen für Familien werden verbessert, der Einzelhandel profitiert durch die stärkere Nutzung von Fahrrädern.
    Jürgen Peters
    Bündnis 90 / DIE GR?NEN
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