Schutz vor Fluglärm per Gesetz verbessern

Liebe Engagierte gegen Fluglärm,

das Umweltbundesamt hat aktuell das vom ?ko-Institut erstellte Gutachten zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes unter dem Titel ?Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm? veröffentlicht. Ich füge dieses Gutachten samt Kurzbeschreibung aus dem Gutachten sowie einer Pressemitteilung des ?ko-Institutes bei.

Herzliche Grüße

Helmar Pless

Kurzbeschreibung

Ziel des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) ist es, die Bevölkerung in der Umgebung von Flugplätzen vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigung durch Fluglärm zu schützen. Das Erreichen der Schutzziele soll insbesondere durch baulichen Schallschutz und baulichen Nutzungsbe-schränkungen sichergestellt werden. Durch die Novelle von 2007 wurde das FluLärmG in verschiedenen wichtigen Punkten geändert und den gestiegenen Anforderungen an den Lärmschutz angepasst. Dies geschah vornehmlich durch eine Absenkung der gestaffelten Schwellenwerte für Schallpegel, welche die verschiedenen Lärmschutzzonen und die entsprechenden Rechtsfolgen nach FluLärmG definieren. Die ?berprüfung dieser Werte ist im Gesetz selbst vorgesehen. Demnach erstattet die Bundes-regierung im Jahr 2017 dem Deutschen Bundestag Bericht über die ?berprüfung dieser Werte unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik (der sogenannte Fluglärmbericht 2017). Im Rahmen der Vorbereitung dieses Berichts der Bundesregierung ermittelte dieses Forschungsvorhaben den Umsetzungsstand und die Auswirkungen des FluLärmG sowie die Entwicklung der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik seit 2007 und deren Relevanz für das FluLärmG. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde zudem eine Online-Befragung zum FluLärmG durchgeführt, die sich auch umfassender dem Thema Fluglärm widmet. Der Forschungsbericht stellt die in diesem Rahmen erhobenen Erfahrungen, Einschätzungen und Vorschläge der relevanten Akteure dar.

Pressemitteilung des ?ko-Institutes

Schutz vor Fluglärm per Gesetz verbessern

Der Bundestag entscheidet in dieser Legislaturperiode, ob die gesetzlichen Anforderungen des Fluglärmschutzgesetzes ausreichen, um die menschliche Gesundheit vor Fluglärm zu schützen. Nun liegt der Fluglärmbericht der Bundesregierung vor, der aktuell in der Länder- und Verbändebeteiligung diskutiert wird. Als Vorarbeit haben das ?ko-Institut und das Büro GeräuscheRechner im Auftrag des Umweltbundesamtes das Fluglärmschutzgesetz analysiert. Sie stellen fest, dass vor allem die derzeit geltenden gesetzlichen Grenzwerte gesenkt werden müssen, nach denen die Lärmschutzzonen eingerichtet werden. Dies gewährleistet zwar mehr passiven Schallschutz, ist jedoch zugleich nur ein Schritt, um die Bevölkerung vor den Belastungen des Fluglärms zu schützen. Dafür muss insbesondere der aktive Schallschutz gestärkt und rechtlich verpflichtend verankert werden.

Aktiver Schallschutz: Belästigung durch Fluglärm stärker vermeiden

Die Bevölkerung rund um einen Flughafen fühlt sich durch Fluglärm belästigt oder beeinträchtigt. Bislang mussten die Flughafenbetreiber vor allem in bauliche Maßnahmen zum Schallschutz investieren. Damit wird zwar ein höherer Schutz innerhalb eines Wohnhauses erreicht, an der Fluglärmsituation insgesamt ändert dies aber nichts. ?ko-Institut und GeräuscheRechner stellen deshalb in ihrem Gutachten fest, dass Maßnahmen des aktiven Schallschutzes künftig im Gesetz größere Berücksichtigung finden müssen.

Aktiver Schallschutz will dabei den Lärm direkt an der Quelle mindern ? also den Lärm, der von den Flugzeugen und vom Fliegen selbst ausgeht. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz moderner, geräuscharmer Flugzeuge. Flugrouten bzw. deren Verlauf können angepasst werden, um Siedlungsgebiete gezielt zu umfliegen, Landebahnen aus größerer Höhe angeflogen und Lärmpausen im Umfeld von Flughäfen geschaffen werden.

?Es müssen verpflichtende Regelungen dafür geschaffen werden, dass Fluglärm möglichst weitgehend vermieden wird?, fasst Silvia Schütte vom ?ko-Institut zusammen. ?Dazu gehört zum Beispiel, Fluggerät wie Triebwerke nach aktuellem Stand zu modernisieren oder auszutauschen.? Lärm an der Quelle zu vermeiden, sollte dabei gegenüber anderen Maßnahmen die höhere Priorität genießen.

Grenzwerte senken, Gesundheit schützen

Schlafstörungen, Herzinsuffizienz, depressive Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten bei Kindern ? die möglichen Folgen von Fluglärm sind nachweislich teilweise schwerwiegender als bei Verabschiedung des bisherigen Fluglärmschutzgesetzes angenommen. Die Expertinnen und Experten empfehlen daher, die bislang im Fluglärmschutzgesetz festgelegten Grenzwerte um mindestens 5 bis 10 Dezibel (dB(A)) abzusenken.

?Die Lärmwirkungsforschung zeigt, dass die bisher im Gesetz vorgesehenen Werte keinen ausreichenden Schutz vor den negativen Auswirkungen von Fluglärm bieten?, fügt Dr. Bettina Brohmann, Expertin für Lärmwirkungsforschung am ?ko-Institut hinzu. ?Neben erheblichen Belästigungswirkungen ist das Risiko mentaler Erkrankungen im Zusammenhang mit Fluglärm zu beobachten.?

Umfassende Evaluation des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Die Bundesregierung hatte bereits 2007 das Fluglärmschutzgesetz überarbeitet. Nach einer im Gesetz selbst festgelegten 10-Jahres-Frist soll nun überprüft werden, ob das Gesetz dem aktuellen Stand der Luftfahrttechnik und den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung angepasst werden muss. Das Gutachten des ?ko-Instituts und des Büros GeräuscheRechner wertet umfassend die existierenden gesetzlichen Regelungen, die technischen Möglichkeiten zum Schutz vor Fluglärm sowie die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm aus. Die Empfehlungen können nun für die ?berarbeitung der gesetzlichen Regelungen herangezogen werden.

?Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm ? Gutachten zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes? von ?ko-Institut und GeräuscheRechner

Vorgängergutachten ?Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung? von ?ko-Institut, GeräuscheRechner und Rechtsanwalt Tobias Lieber

Ansprechpartnerin am ?ko-Institut zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes:

Silvia Schütte
Rechtsanwältin im Institutsbereich
Umweltrecht & Governance
?ko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 1651 8191 134
E-Mail: s.schuette@oeko.de

Ansprechpartner bei GeräuscheRechner zum baulichen Schallschutz:

Henning Arps
Sachverständiger für Schallimmissionsschutz
Büro GeräuscheRechner, Hildesheim
Telefon: +49 5121 708380
E-Mail: arps@gerauesche-rechner.de

Das ?ko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg, Darmstadt und Berlin vertreten.

Neues vom ?ko-Institut auf Twitter: twitter.com/oekoinstitut

Interesse an eco@work, dem kostenlosen Onlinemagazin des ?ko-Instituts? https://www.oeko.de/e-paper

?ko-Institut e.V.
Mandy Schoßig
?ffentlichkeit & Kommunikation
Schicklerstr. 5-7
D-10179 Berlin
Tel: +49 30 405085-334
m.schossig@oeko.de

Weiterentwicklung rechtliche Regelungen Fluglaerm

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner