Beanstandung des Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11. April 2018 Bürgerantrag §24 GO zum Thema Fluglärm

Bündnis 90/DIE GR?NEN
FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH

Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch
An die Bürgermeisterin Frau Mielke-Westerlage
und den Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses
Herrn Leo Jürgens
Stadt Meerbusch
40667 Meerbusch-Büderich
Meerbusch, 27.4.2018

Beanstandung des Protokolls der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11. April 2018 Bürgerantrag §24 GO zum Thema Fluglärm

Sehr geehrte Frau Mielke-Westerlage, sehr geehrter Herr Jürgens, sehr geehrter Herr Assenmacher,
Bündnis 90/DIE GR?NEN hatten mit Schreiben vom 15.4.2018 auf Irritationen und Unstimmigkeiten in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 11.4.2018 hingewiesen.
Das diesbezügliche Protokoll, datiert vom 24.4.2018, beanstanden wir hiermit und bitten um Korrektur.
Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass die Beschlussvorlage der Verwaltung abgelehnt wurde. Nur diese stand zur Abstimmung. Es gab keine Mehrheit für die Verwaltungsempfehlung, den Bürgerantrag abzu-lehnen. Dem nachfolgenden Protokollauszug ist das Abstimmungsergebnis zu entnehmen:

Lassen wir mal die undurchsichtige und verwirrende Situation im Abstimmungsverfahren außen vor. Die Schlussfolgerung im Protokoll, dass damit der Bürgerantrag abgelehnt ist, ist faktisch falsch.
Der Diskussionsverlauf ist überwiegend richtig dargestellt, die getroffenen Entscheidungen zwingen aber zu der Konsequenz, dass, wenn der Bürgerantrag nicht abgelehnt wurde, dieser damit Bestand hat.
Protokollauszug

Diese Ausführung kann nicht zutreffend sein und ist zu korrigieren.

Auch die Grünen sehen den Bürgerantrag, mit der geforderten ?nderung von Flugrouten kritisch, dies ist aber natürlich unabhängig von der Beanstandung des Protokolls. Insofern wäre eine Vertagung (Antrag der UWG) und ein Prüfauftrag zur Klärung der tatsächlichen Belastungen, wie von den Petenten in der Sitzung vorgetragen, sinnvoll gewesen.

Protokollauszug

Das Protokoll ist weiterhin anzupassen, da vom Vertreter der UWG angeboten wurde, auf den Verta-gungsantrag unter dem Vorbehalt zu verzichten, dass der Anregung von Herrn Meffert gefolgt würde. Obwohl dies nach unserer Beobachtung voraussichtlich konsensfähig gewesen wäre, wurde diese Anre-gung nicht weiter verfolgt und hierüber nicht abgestimmt.
Logischerweise ergibt sich daraus, dass über den Vertagungsantrag der UWG hätte abgestimmt werden müssen. Auch dies ist nicht erfolgt.

Wir bitten das Protokoll entsprechen anzupassen.
Nachfolgend verweisen wir auf unser diesbezügliches Schreiben vom 15.4.2018.

VG Jürgen Peters

Bündnis 90/DIE GR?NEN
FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH

Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch
An die Bürgermeisterin Frau Mielke-Westerlage
und den Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses
Herrn Leo Jürgens
Stadt Meerbusch
40667 Meerbusch-Büderich
Meerbusch, 15.4.2018

Nachtrag zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11. April 2018 Beschluss zur Verwaltungsvorlage zum Thema Fluglärm

Sehr geehrte Frau Mielke-Westerlage, sehr geehrter Herr Jürgens, sehr geehrter Herr Assenmacher,
die letzte Sitzung des Bauausschusses, 11.4.2018, hat leider erhebliche Irritationen hinterlassen. Ich saß als Zuhörer im Sitzungsraum.

Nach unserer Auffassung ist die Beschlussfassung zu Top 2
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW der Bürgerinnen und Bürger des Wohngebietes Lank-Ost zum Thema „Fluglärm“
nicht rechtmäßig zustande gekommen und hinterlässt bzgl. der weiteren Vorgehensweise Konfusion.
Der Beschlussvorschlag sagt:
Zur Vermeidung neuer Belastungen mit Fluglärm wird von einem Antrag an die Fluglärmkommission,
die nördliche Routenführung zu verändern, abgesehen.
Der Bürgeranregung, die Verteilung der Belastung durch Fluglärm neu zu prüfen, wird nicht gefolgt.
Alternativen:
Keine. (Anm.: Hier hätte der Beschluss des Bürgerantrags stehen müssen, es muss eine formale Grundlage bestehen, diesen im Bedarfsfall beschließen zu können)
Sachverhalt:
Die Petenten und 57 weitere Anwohner im Lanker Osten forderten im Wege einer Anregung nach
§24 GO NW, die Stadt Meerbusch möge sich stärker gegen die Belastung mit Fluglärm einsetzen, in-
dem
1. das sogenannte Flachstartverfahren aufgehoben,
2. die nördliche Abflugroute neu ausgerichtet und
3. die Verteilung der Belastung neu geprüft wird.
Die Bürgeranregung insgesamt ist als Anlage nochmals beigefügt.

Die UWG hat einen Antrag auf Vertagung gestellt und diesen begründet. Unabhängig, wie sich der Aus-schuss inhaltlich zur Sache stellt, hätte der Vertagungsantrag als weitergehender Antrag abgestimmt wer-den müssen. Der Ausschussvorsitzende hat den Bau- und Umweltausschuss mehrfach ermahnt, sich zu diesem Vertagungsantrag und nicht inhaltlich zu äußern. Es ergab sich eine undurchsichtige Gemengela-ge, worüber beraten wurde. Die meisten Wortmeldungen bezogen sich auf die Inhalte des Bürgerantrags.
Der Vertreter der UWG, Herr Keiser, hat angekündigt, auf die Vertagung zu verzichten, wenn dem Vor-schlag des Sprechers der CDU, Herrn Meffert, gefolgt wird, dass die Verwaltung beauftragt wird, konkrete Daten zur Lärmbelastung und Lärmverteilung der einzelnen Ortsteile zu ermitteln. Dieser Vorschlag ent-sprach der Sicht einiger Vertreter*innen des Ausschusses, um die Grundlagen für zukünftige Diskussionen zu objektivieren, wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Damit war auch das Angebot, den Vertagungsantrag zurück zu ziehen, hinfällig.
Der Ausschussvorsitzende leitete nach langer hitziger Diskussion die Beschlussfassung ein mit der Aussa-ge, ?wer ist gegen den Antrag?. Das hätte der Bürgerantrag sein können, der Vertagungsantrag, aber ei-gentlich nicht die Beschlussempfehlung der Verwaltung. Nur diese stand aber formal als Beschlussvor-schlag im Raum.
Bei einigen Ausschussmitgliedern war deutlich zu erkennen, dass unklar war, worüber genau abgestimmt wurde.
Da sich eine Mehrheit ?gegen den Antrag? ergab, es aber formal um die Beschlussvorlage ging, wurde damit die Verwaltungsempfehlung abgelehnt und indirekt dem Bürgerantrag zugestimmt. Das entspricht aber mit größter Wahrscheinlichkeit nicht der Intention der Ausschussmehrheit, da ja in der Diskussion der Bedarf nach objektivem Datenmaterial geäußert wurde. Gleichermaßen bestand erhebliche Verwir-rung im Zuhörerbereich.
Der Beschluss ist nach unserer Auffassung nicht korrekt zustande gekommen und müsste neu gefasst werden. Zudem ist unklar, was aus dieser Entscheidung folgt.

VG Jürgen Peters

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