Wohnraumkonzept Ergänzungen 15. April 2018 Bündnis 90/DIE GR?NEN FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch An die Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frau Mielke-Westerlage und den Vorsitzenden des Planungs- und Liegenschaftsausschusses Herrn Damblon Stadt Meerbusch 40667 Meerbusch-Büderich Meerbusch, 8.4.2018 Wohnraumkonzept Ergänzungen Haupt- und Finanz-Ausschuss / Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 17. April 2018 Sehr geehrte Frau Mielke-Westerlage, sehr geehrter Herr Damblon, wie wir bereits in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Planungsausschusses am 15.2.2018 dargelegt haben, befürworten Bündnis 90/DIE GR?NEN die grundsätzlichen Planungsziele zur Wohnraumentwicklung. Auch die genannten Zielsetzungen mit den dargestellten Handlungsfeldern begrüßen wir. Wir sind aber der Auffassung, dass nicht alle Empfehlungen des Strategiekonzeptes in der Planung für zukünftige Wohnraumentwicklung angemessen Niederschlag finden. Ebenso halten wir zur Wahrung des Anspruchs, die Stadt im Grünen zu sein, eine konsequentere Berücksichtigung von Umweltbelangen (Schutz von Flora und Fauna) für erforderlich. Unsere Zustimmung machen wir deshalb von der Berücksichtigung nachfolgender Grundsätze abhängig. Umwelt-, Artenschutz Mit dieser Beschlusslage werden erhebliche Flächen, die bisher u.a. landwirtschaftlich genutzt werden, mit der Umwandlung in Siedlungsfläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. In verschiedenen Bereichen der zukünftigen Planungsgebiete bestehen zudem ökologisch hochwertige Strukturen, die wir, da sie dem Natur- und Artenschutz dienen, als kleine Parzellen zur Biotopvernetzung in die Planungen integriert haben möchten. Wir wollen deshalb, dass bei den Planungen diesem Anspruch entsprechend Rechnung getragen und ein weiteres Handlungsfeld (Nummer 6) Naturschutz und Artenvielfalt eingefügt wird. Wie Sie nachfolgendem Kartenauszug beispielhaft entnehmen können, bestehen in verschiedenen Planungsbereichen wertvolle Anpflanzungen / Gehölzstrukturen (Bäume und Sträucher), die es nach unserer Auffassung zu schützen gilt. Wie wir aus den Untersuchungen zur Planung der K9n wissen, ergeben sich mit der baulichen Entwicklung in obigen Bereichen durchaus Konflikte mit dem Artenschutz. Zudem wird es Jahre dauern, bis eine ökologische Ausgleichsmaßnahme, an welcher Stelle auch immer, eine nur annährend vergleichbare Qualität entwickelt. Zudem wurden nach unserem Kenntnisstand bei der Beschlussfassung zur K9n auch Ausgleichmaßnahmen in diesem Bereich vorgesehen. Die inzwischen vorliegende Informationsvorlage der Verwaltung zum Vogel- und Insektenschutz (Bau- und Umweltausschuss am 11.4.2018) bietet eine gute Grundlage und Berücksichtigung für entsprechende Planungen. Diese Vorlage beschreibt sehr gut die Möglichkeiten zur Verbesserung von Umweltbelangen. Verteilung Einfamilienhäuser und Geschosswohnungen Wir gehen davon aus, dass unter die Begrifflichkeit Einfamilienhäuser ?EFH- auch Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser fallen. Die Beschlussvorlage der Verwaltung benennt nur Einfamilienhäuser. Es muss sichergestellt sein, dass die Angabe sich auf Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser bezieht. Insbesondere Reihenhäuser bieten für junge Familien, die Eigentum erwerben wollen, vertretbarere Voraussetzungen einer möglichen Finanzierung. Um Wohnraum bezahlbarer zu machen, bedarf es geringerer Grundstücksgrößen. Hierdurch werden Familien begünstigt und der Flächenverbrauch gemindert. Um bauen günstiger zu machen, sollen die Grundstücke klein sein Beispiel Niederlande Aus den Ausführungen des Büros Schulten (Strategiekonzept Wohnen) ergibt sich, dass der Anteil der zu schaffenden Wohnangebote einen, dem Bedarf angepassten, etwas größeren Anteil von Geschosswohnungen vorsieht. Aus den aktuellen Darstellungen der Beschlussvorlage der Verwaltung ergibt sich hingegen das Gegenteil, nämlich dass der Anteil an Einfamilienhäusern höher ist. Von insgesamt in der Empfehlungsvariante aufgeführten 1.962 Wohnungen liegt der Anteil von Einfamilienhäusern bei 53,59 % -entspricht 1052 Häusern-, der von Geschosswohnungen bei 46,41 % – entspricht 910 Wohnungen. Es werden also 140 Wohnungen weniger als Häuser geplant. Damit folgt die Verwaltung nicht dem dargelegten Bedarf. Um zumindest einen Anteil von je 50% sicherzustellen ergibt sich, dass im entsprechenden Planungshorizont 71 Wohnungen mehr und 71 Häuser weniger zu planen sind. Hierbei sind noch nicht, wie sich aus dem Strategiekonzept ergibt, die möglichen Bedarfe von Flüchtlingen berücksichtigt. Anmerken möchten wir noch, dass die Ansiedlung von Einfamilienhäusern, erst recht von freistehenden Häusern, erheblich höhere Infrastrukturkosten und langfristig für die Kommunen deutlich höhere Folgekosten auslöst. Um dem Anteil an sozial geförderten Wohnungen (ab 20 Wohneinheiten je Plangebiet) zu entsprechen, müssten hierfür 569 Wohnungen vorgesehen werden. Zusätzlich verweist das Strategiekonzept auch auf die Notwendigkeit der Steuerung durch die Kommune, die Voraussetzungen zur Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen . Wir sind deshalb der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Planungen zunächst ausschließlich als Orientierungsrahmen zu betrachten sind. Eine Festlegung zu einem späteren Zeitpunkt schafft damit jeweils Möglichkeiten, sich einem evtl. veränderten Bedarf oder Förderrichtlinien anzupassen. Familienförderung Wir merken an, dass die GPA vor einigen Jahren auf die Meerbuscher Wohnraumsituation hingewiesen und festgestellt hat, dass es in Meerbusch zwar eine größere Nachfrage nach EF-Häusern gibt, dass für die dann folgende Nutzung aber der Kinderanteil deutlich unter dem Durchschnitt lag. Dieser Ansatz hilft uns also eher nicht, Familien anzusiedeln. Junge Familien in der Gründungsphase benötigen deshalb einen angemessenen Anteil an günstigem Wohnraum, das dürften vorzugsweise Wohnungen sein. Sozial geförderter Wohnraum muss alle Bedarfe berücksichtigen, deshalb dürfen Anteile der Wohnungen die anrechenbare Größe für SGBII-Bezieher*innen nicht überschreiten. Aktuelles Problem: Einpersonenhaushalte ? max. Größe 48 qm. Siehe auch Schulten Seite 12 und Seite 15 Infrastruktur Bei allen Planungen sind vorab die Infrastrukturerfordernisse zu klären inkl. Verkehr (Vortrag Frau Brehmer ? Regio-Netzwerk) Belange behinderter Menschen Wir sehen auch das Erfordernis, behindertengerecht zu planen. Fraktion Grüne Meerbusch Jürgen Peters