Ergänzung zur Beschlussvorlage der Verwaltung in der gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 17. April 2018 15. April 201815. April 2018 Christlich Demokratische Union & Bündnis 90/DIE GR?NEN FRAKTIONEN IM RAT DER STADT MEERBUSCH CDU & Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch An die Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage und den Ausschussvorsitzenden Werner Damblon Dorfstr. 20 40667 Meerbusch 16. April 2018 Ergänzung zur Beschlussvorlage der Verwaltung in der gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Ausschusses für Planung und Liegenschaften am 17. April 2018 Sehr geehrte Frau Mielke-Westerlage, sehr geehrter Herr Damblon, wie wir bereits in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Planungsausschusses am 15.2.2018 dargelegt haben, befürworten CDU und Bündnis 90/DIE GR?NEN die grundsätzlichen Planungsziele zur Wohnraumentwicklung. Auch die genannten Zielsetzungen mit den dargestellten Handlungsfeldern begrüßen wir. Wir bitten aber noch folgende Aspekte bzw. Klarstellungen zu berücksichtigen. Als ?Richtgröße? soll für die zukünftigen Planungen gelten, dass insgesamt 50% der geschaffenen Wohnungen im Geschosswohnungsbau realisiert werden. Wir gehen davon aus, dass unter die Begrifflichkeit Einfamilienhäuser ?EFH- auch Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser fallen. Wir sind der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Planungen zunächst als Orientierungsrahmen zu betrachten sind. Eine Festlegung zu einem späteren Zeitpunkt schafft damit jeweils Möglichkeiten, sich einem evtl. veränderten Bedarf oder Förderrichtlinien anzupassen. Bei Planungen im Bereich des geförderten Wohnungsbaus sollen Grenzen wie z.B. für maximale Wohnungsgrößen im Rahmen der SGBII-Regelungen berücksichtigt werden. Natur- und Artenschutz sollen bei allen Planungen berücksichtigt werden. Dafür soll ein 6. Handlungsfeld ergänzt werden. Damit soll z.B. sichergestellt werden, dass vorhandene Anpflanzungen oder Gehölzstrukturen bei den Planungen berücksichtigt werden. Die inzwischen vorliegende Informationsvorlage der Verwaltung zum Vogel- und Insektenschutz (Bau- und Umweltausschuss am 11.4.2018) bietet eine gute Grundlage für entsprechende Planungen und beschreibt sehr gut die Möglichkeiten zur Verbesserung von Umweltbelangen. Infrastrukturerfordernisse, insbesondere auch im Bereich Verkehr, sind rechtzeitig vor den konkreten Planungen zu untersuchen. Bei allen Planungen sollen auch die Belange behinderter Menschen zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Werner Damblon Jürgen Peters CDU Bündnis 90 / DIE GR?NEN