Liebe verkehrspolitisch Interessierte, 13. November 2017 anbei die Antworten der NRW-Landesregierung auf die Kleinen Anfragen der Landtagsfraktion der Grünen zu den Themen ?Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen am Düsseldorfer Flughafen? sowie ?Off-Block?- und ?Homebase-Carrier?-Regelung am Düsseldorfer Flughafen?. Hier eine Einschätzung zu diesen beiden Antworten: Die Verspätungssituation am Düsseldorfer Flughafen wird immer katastrophaler. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zeigt, dass es in den Monaten Mai, Juni und Juli 65 Nachtstarts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens gab, obwohl in dieser Zeit keine Starts mehr erlaubt sind. In diesen drei Monaten haben 789 Spätlander zwischen 23 und 0 Uhr von der großzügigen Regelung Gebrauch gemacht, ´ausnahmsweise` landen zu dürfen. 16 Flieger durften sogar zwischen Mitternacht und 5 Uhr in der Frühe landen, obwohl in dieser Zeit eigentlich gar kein Flugverkehr mehr stattfinden sollte. Als Gründe für die drastische Verspätungssituation gibt die Landesregierung Sommergewitter, Verkehrszunahme, technische Defekte und Personalengpässe an. Angeblich alles Gründe, die sich einer unmittelbaren Einflussnahme durch den Flughafen Düsseldorf entziehen. Damit verkennt die Landesregierung, dass die Verspätungen vielfach Folge einer zu engen Umlaufplanung sind, die keine Reserven für unvorhergesehene Ereignisse enthalten. Verkehrsminister Hendrik Wüst stellt die unerträgliche Verspätungssituation als unabänderlich, weil von der Betriebsgenehmigung gedeckt dar. Er hat aber durchaus Eingriffsmöglichkeiten. Am deutlich größeren Frankfurter Flughafen werden die Nachtflugbeschränkungen wesentlich strikter eingehalten. Außerdem kann er den Antrag auf Kapazitätserweiterung am Düsseldorfer Flughafen versagen. Denn wenn der Flughafen noch nicht einmal die derzeitige Kapazität von 45 Flugbewegungen pro Stunde bewältigen kann, dann darf man ihm auch nicht die mit der geplanten Kapazitätserweiterung beantragten 60 Flüge pro Stunde genehmigen Die sogenannte ´Homebase-Carrier-Regelung` am Flughafen Düsseldorf ist missbrauchsanfällig. Durch diese Regelung erhalten alle Flugzeuge von Luftfahrtunternehmen mit einem Wartungsschwerpunkt am Flughafen Düsseldorf die Erlaubnis, ohne Sondergenehmigung bis 24 Uhr und ab 5 Uhr in Düsseldorf zu landen. Die Homebase-Carrier-Fluggesellschaften entziehen sich damit jeglicher Kontrolle. Diese Regelung treibt den Anteil der Verspätungen weiter hoch, nicht zuletzt weil die Flüge der Homebase-Carrier den größten Teil des Verkehrsaufkommens ausmachen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob diese Flugzeuge tatsächlich nachts gewartet werden. Auch die sogenannte ´Off-Block-Regelung`, nach der Flugzeuge noch ohne Ausnahmegenehmigung starten dürfen, wenn sie vor 21.50 Uhr ihre Parkposition zum Zweck des Starts verlassen haben, ist missbrauchsanfällig. Im Extremfall, zum Beispiel bei der Enteisung des Flugzeuges, führt dies dazu, dass der Start erst weit nach 22 Uhr erfolgt. Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass sie die lediglich stichprobenartigen Kontrollen bei der Off-Block-Regelung per Sichtkontakt seitens der Luftaufsicht für ausreichend hält. Das zeigt, dass offensichtlich eine scharfe ?berwachung der Nachtflugregelung nicht erwünscht ist.? Herzliche Grüße Helmar Pless Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm