Die Meerbuscher Grünen möchten die EU-Bürgerinnen und Bürger in Meerbusch aufrufen, an der Kommunalwahl teilzunehmen. Nur so können Sie über die Entwicklung Ihrer Stadt mitbestimmen.
Die Wahlen finden am 30. August 2009 finden statt. Für die Dauer von fünf Jahren werden der Stadtrat Meerbusch und der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Zeitgleich werden auch der Bürgermeister und im Kreis ein Landrat gewählt.
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in Meerbusch oder dem Kreis Neuss haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und keine Wohnung an einem anderen Ort
haben.
Alle Unionsbürger, die nach § 23 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind und an der Kommunalwahl teilnehmen möchten, müssen rechtzeitig einen Antrag bei ihrer Gemeindeverwaltung stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Frist für die Antragsstellung endet am 14. August 2009.