Antrag Anliegerbeiträge Kornstraße 21. Januar 200930. Mai 2009 Der Ausschuss möge beschließen, die Anliegerbeiträge für die Straßensanierung Kornstraße werden reduziert. Neben der grundsätzlichen Reduzierung der Anliegerbeiträge, siehe Antrag hierzu, werden für die Kornstraße Anliegerbeiträge für Durchgangsstraßen angewendet. Zusätzlich soll die Stadt Meerbusch einen erhöhten Beitrag leisten, da in der Kornstraße nachvollziehbar, aber gezielt, über viele Jahre hinweg keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Begründung: Die gegenwärtigen Planungen führen für viele MeerbuscherInnen in absehbarer Zeit zu deutlichen Belastungen durch Anliegerbeiträge bedingt durch Straßensanierungsmaßnahmen. Die Festsetzung der Beträge im Februar 2005 durch den zuständigen Bauausschuss hat die finanzielle Situation vieler Grundstückseigentümer nicht ausreichend berücksichtigt. Dies führt nun insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Kosten- und Einkommensentwicklung vieler Menschen zu erheblichen Problemen. Für die Kornstraße gelten jedoch noch besondere Rahmenbedingungen. Der offensichtliche und anerkannte Sanierungsbedarf auf der Kornstraße wurde in der Vergangenheit gezielt nicht aufgegriffen, da mit dem nahegelegenen Bebauungsplan ?nderungen der Straßenführung verbunden waren. Die Kornstraße war in der Vergangenheit eine Durchgangsstraße mit erheblichen Belastungen wie Busverkehr, Feuerwehr, LKW- und Pkw-Verkehr. Dies hinterließ sichtbare Spuren. Damaligen Forderungen der Anlieger nach Sanierungsmaßnahmen wurde mit dem Hinweis auf verkehrliche Neuregelungen begegnet. Dies ist auch aus Sicht von Bündnis 90/DIE GR?NEN nachvollziehbar. Aber: Wäre die Straße damals saniert worden, hätte möglicherweise auf eine Grundsanierung verzichtet werden können, wären die Anliegerbeiträge nicht auf der Basis einer überwiegend selbst genutzten Straße, wie nun der Fall, zustande gekommen. Insofern ist die jetzige Festlegung von Beiträgen fragwürdig, möglicherweise auch aus einer rechtlichen Perspektive bedenklich. Wir halten deshalb die Reduzierung von Beiträgen auf der Basis der Beschlussvorschläge für nachvollziehbar und notwendig.