Antrag Einzug Elternbeiträge und Essensgeld durch die Stadt 18. November 200830. Mai 2009 Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Kindergärten zu prüfen, ob es sinnvoller ist, dass die Stadt sowohl die Elternbeiträge als auch die Beiträge für die Mittagessen in Rechnung stellt. Begründung: In einer Reihe von Kommunen werden sowohl die Beiträge für den Kindergarten, als auch die für das Mittagsessen von der Verwaltung in Rechnung gestellt. Die Gründe, die dafür sprechen, sind: Es erleichtert den Eltern die ?berweisung, da sie nur an einen Empfänger einen Betrag überweisen müssen. Die ?berprüfung der Bedürftigkeit wird vereinfacht, da die Verwaltung die Daten der Eltern vorliegen hat. So ist ein Erlass des Beitrags für das Mittagessen einfacher.